Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie
alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende
Begriffe: Beherber-gungs-, Gastaufnahme-,
Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform,
wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1
Satz 2 BGB abbedungen wird.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden
nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden
durch das Hotel zustande.
Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt
der Vertrag über Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig buchen“
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich
in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei
sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen
zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise
des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel
beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und
vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich
der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden
Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind
lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht
vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der
Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben
auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden
die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit
Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate
überschreitet.

3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat
die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum
Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können
im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug
des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand
des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das
Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn
des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im
Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während
des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender
Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus
dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits
gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen
oder verrechnen.

3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung
auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Kunden
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels („No Show“)

4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im
Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches
Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der
Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum
vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen
und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder
Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden
die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den
Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in
diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises
für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für
Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer
bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann,
ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf
sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend
bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen,
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener
Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte
oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch
nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder
falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden,
die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem
Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein
Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen,
so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in
diesem Fall entsprechend.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in
Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis
18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß
Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht
begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel
kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf
Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die
ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde
vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht
die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in
dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung
des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere
und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder
sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro
einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten
Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder
auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge
und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch –
gegen Entgelt die Nachsendung von Post und
Warensendungen übernehmen.
Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages,
der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
ist im kaufmännischen Verkehr Aurich. Sofern der Kunde
die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand Aurich.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist
das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine
Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von
verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“)
eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Alleehotel Eschen garni
Inhabergeführtes Einzelunternehmen durch
Herrn Bernd Cramer
USt-IDNr. DE324912697
Amtsgericht Aurich